Mietvertrag nur nach telefonischer Terminabsprache möglich!!!
Wohnwagen-Mietvertrag
Wohnwagenvermietung Roadtrip -im Folgenden Vermieter genannt-
Eichenstr. 4 wohnwagenvermietungroadtrip@aol.com
95490 Mistelgau
Mobil: 01578-5605093 Fax: 09279-9771150
Und -im Folgenden Mieter genannt-
Name
Straße
PLZ/Wohnort
Personalausweisnummer
Tel.______________________ Handy_____________________________
Mindestalter: 23 Jahre Führerschein seit mindestens 3 Jahren
Bitte Mietvertrag unterschreiben und per Mail, Fax oder Post an uns schicken.
Sie erhalten eine unterschriebene Ausfertigung alsBestätigung zurück. Die Rechnung erhalten
Sie bei Fahrzeugübergabe.
§1 Mietsache
Gegenstand der Vereinbarung ist die Vermietung eines Wohnmobils
O Caravelair Alba 466 Family
BJ 2021
Für den Zeitraum von____________/______Uhr bis___________/__________Uhr
Anzahl der Personen:________ Erwachsene_______Kinder_______
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§2 Mietpreis
________________Euro
Zu begleichen wie folgt: (Bankverbindung: 3. Seite unten) Anzahlung: sofort 20 % des Mietpreises , Rest: 14 Tage vor Mietbeginn. Zuzüglich Übergabepauschale
75 Euro fällig bei Fahrzeugübergabe.
Die Übergabepauschale enthält die Kosten für die Übergabe des Fahrzeugs, die Einweisung des Mieters,
sowie die Rücknahme und die Außenreinigung nach Beendigung des Mietverhältnisses. Außerdem enthält die Pauschale die Kosten für die Gasfüllung und die
WC-Chemikalien.
Das Fahrzeug wird in einwandfrei gereinigtem Zustand übergeben.
O Fahrzeug Innenreinigung wird vom Mieter komplett durchgeführt
Führerhaus, Wohnraum,
Heckgarage.(Teil der Kaution kann nach Fahrzeugrücknahme bis zur Überprüfung und evtl. Nachreinigung einbehalten werden. WC Bereich und Fäkalien Box sind vom Mieter zu reinigen oder 100 Euro zu
entrichten
O Fahrzeug Innenreinigung Buchung 100 Euro fällig bei Fahrzeugabholung. Besenreine und ordentliche
Rückgabe des Mietfahrzeugs. WC Bereich und Fäkalien Box sind vom Mieter zu reinigen oder 100 Euro
zuzüglich.
O Fahrzeug ist vollkaskoversichert mit 1000 Euro Selbstbeteiligung und Teilkasko mit 300 Euro
Selbstbeteiligung je Schaden jeweils vom Mieter haftbar.
§3 Rücktritt
Tritt der Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn vom Vertrag zurück, sind folgende Stornokosten vom
Mieter zu bezahlen:
bis 50 Tage vor Mietbeginn 20 % des Gesamtpreises 49 bis 14 Tage vor Mietbeginn 60 % des Gesamtpreises ab 13 Tage vor Mietbeginn 80 % des Gesamtpreises
Die nicht Termingerechte Abnahme des KFZ gilt als Rücktritt vom Vertrag.
Bei einem amtlichen Reiseverbot kann kostenlos storniert werden.
§4 Kaution
Die Kaution für die Mietsache beträgt 1000 Euro, und ist bei Übergabe in bar zu hinterlegen.
Am Ende des Mietzeitraumes erhält der Mieter die Kaution zurück, wenn kein Grund für die Einbehaltung
oder Verrechnung der Kaution wegen Pflichtverletzung z.B. Beschädigung oder Reinigung der Mietsache
besteht.
§5 Pflichten des Mieters
1. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache sorgfaltsgemäß zu behandeln, insbesondere, die Hinweise zur sachgemäßen Benutzung (Gebrauchsanweisung, Warnhinweise, o.Ä.) soweit diese vom Vermieter zur
Verfügung gestellt werden, zu beachten und die Mietsache nur dem gemäß einzusetzen. Bei Unklarheiten hat
sich vor Inbetriebnahme oder Nutzung der Mietsache gegebenenfalls beim Vermieter über die sachgemäßem Benutzung zu informieren.
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2. Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden an der Mietsache, die durch Verletzung der Ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflicht schuldhaft verursacht werden. Veränderungen oder Verschlechterung der
Mietsache, die durch den vertragsmäßigen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.
Dies gilt insbesondere für Verschleißteile.
3. Der Mieter hat dem Vermieter einen etwaigen Mangel der Mietsache unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt
eine Anzeige, hat der Mieter dem Vermieter den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Soweit der Ver-
mieter aus diesem Grunde keine Abhilfe schaffen kann, haftet der Vermieter nicht für Schäden, die auf Grund
des Mangels an der Mietsache oder anderen Sachen entsteht.
4. Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache am Ende des
Mietzeitraumes dem Vermieter in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie vom Vermieter erhalten hat.
Gibt der Mieter die Mietsache nicht rechtzeitig zurück, kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung die
Miete als Entschädigung verlangen, die gemäß der Preisrechnung in §2 für den zusätzlichen Zeitraum zu zahlen
gewesen wäre. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt.
5. Der Mieter trägt dafür Sorge, dass das Rauchverbot im Fahrzeug eingehalten wird. Er ist darüber informiert,
dass Tierhaltung nur nach schriftlicher Genehmigung erfolgen kann.
§6 Pflichten des Vermieters
1. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für den oben angegebenen Zeitraum in
einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignetem Zustand zur uneingeschränkten Nutzung zu überlassen.
Er versichert, dass er zur Vermietung der Mietsache berechtigt ist.
2. Der Vermieter hat die Mietsache zu Beginn des Mietzeitraumes zur Abholung bereitzuhalten. Er ist nicht verpflichtet, die Mietsache an einen anderen Ort als seinen Wohn und Geschäftssitz zu versenden. Tut er es
dennoch, so geschieht dies auf Kosten und Gefahr des Mieters. Sollte das Fahrzeug durch Ausfall nicht ver-
fügbar sein, kann er ein Ersatzfahrzeug anbieten.
§7 Vertragslaufzeit
Der Vertrag wird auf in §1 bestimmten Zeit geschlossen, und ist vor Ablauf der Zeit von keiner Partei
ordentlich kündbar. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
§8 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen
nicht. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen soll die Regelung treten, die der unwirksamen Regelung bei wirtschaftlicher Betrachtung am nächsten kommt.
Mietvertrag bestehend aus 3 Seiten
____________________,den______________ Mistelgau, den______________________
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Mieter Vermieter
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